Sozialrecht
Das Sozialrecht umfasst zahlreiche einzelne Rechtsgebiete und Gesetzesmaterien. Es unterteilt sich nach der traditionellen Klassifikation in die Bereiche
- soziale Entschädigung bzw. Versorgung (z. B. Schwerbehindertenrecht, Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung),
- soziale Förderung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung)
- Soziale Hilfen bzw. Grundsicherung (Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II (Hartz 4), Grundsicherung für Arbeitsuchende).
Unsere Leistungen in diesem Bereich
- Beratung
- Versuch einer außergerichtlichen Einigung
- Kontrolle der Leistungsbescheide (ALG I, ALG II, BAFÖG, Wohngeld, Sozialleistungen)
- Klageerhebung sowie Vertretung vor Gericht