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Wir informieren Sie regelmäßig über interessante Urteile und Grundsatzentscheidungen sowie über Neuigkeiten aus unserer Kanzlei.

 

 

Das kommunale Jobcenter der Klingenstadt Solingen hat zum 01.01.2021 erneut die zulässigen Höchstmieten angepasst und setzen sich wie folgt zusammen:

Personen

im Haushalt

Grundmiete

mtl. Richtwert

Betreibskosten

mtl. Richtwert

Bruttokaltmiete

(ohne Heizkosten)

1 320,00 100,00 420,00
2 400,00 110,00 510,00
3 520,00 120,00 640,00
4 620,00 130,00 750,00
5 770,00 130,00 900,00
jede weitere Person     +123,00

 

 

 

Das LSG Essen prüft derzeit, ob das bis zum 31.03.2019 gültige schlüssige Konzept der Stadt Solingen, nachdem sich die Erstattungsfähigkeit der Kosten der Unterkunft gerichtet haben, rechtswidrig ist.

 

Sollte eine Entscheidung zu Gunsten der Leistungsempfänger ergehen, können auch rückwirkend Kürzungen geltend gemacht werden.

 

Voraussetzung ist jedoch, dass noch in diesem Jahr die Bescheide aus dem Jahr 2018 angefochten werden.

 

Das Jobcenter Solingen hat erneut zum 01.04.2019 neue Höchstmieten bekannt gegeben. 

 

Für eine Beratung stehe ich gerne zur Verfügung.

 

 

Personen

im Haushalt

Grundmiete

mtl. Richtwert

Betreibskosten

mtl. Richtwert

Bruttokaltmiete

(ohne Heizkosten)

1 310,00 80,00 390,00
2 390,00 110,00 500,00
3 480,00 140,00 620,00
4 590,00 160,00 750,00
5 690,00 160,00 850,00
jede weitere Person     +116,00

 

 

Das Jobcenter Solingen hat erneut zum 01.04.2018 neue Höchstmieten bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass auch für das Jahr 2017 Ansprüche geltend gemacht werden können. Für eine Beratung stehe ich gerne zur Verfügung.

Hiernach ergeben sich folgende Werte (ohne Klimabonus):

 

Personen im Haushalt Grundmiete mtl. Richtwert Betriebskosten mtl. Richtwert Bruttokaltmiete (ohne HK)
1 256,50 92,00 348,50
2 331,50 112,45 443,95
3 405,60 137,60 543,20
4 471,20 166,25 637,45
5 596,20 189,20 785,40
jede weitere Person     +132,90
       
       

Das Jobcenter Solingen hat zum 01.01.2017 neue Höchstmieten bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass auch für das Jahr 2016 Ansprüche geltend gemacht werden können. Für eine Beratung stehe ich gerne zur Verfügung.

Hiernach ergeben sich folgende Werte:

 

Die Ziffern E - A betreffen die Bruttokaltmieten mit Klimabonus der Energieklassen

Perso- nen im

Haus- halt

Grund-

miete mtl. Richt- wert

Betriebs-

kosten

mtl.

Richtwert

Brutto-

kaltmiete

ohne

Klima-

bonus

E D C B A
1 249,00 88,00 337,00 344,50 352,00 367,00 377,00 387,00
2 321,75 104,00 425,75 435,50 445,25 464,75 477,75 490,75
3 393,60 128,80 522,40 534,40 546,40 570,40 586,40 602,40
4 457,90 163,40 621,30 635,55 649,80 678,30 697,30 716,30
5 578,60 170,50 749,10 765,60 782,10

815,10

837,10 859,10
+je 1 78,90 23,25 102,15 104,40 106,65 111,15 114,15 117,15

 

 

BGH: Keine Extra-Gebühren für Dispoüberziehung

 

Am 25.10.2016 entschied der BGH, dass es verfassungswidrig ist, dass Bankunternehmen, insbesondere die Deutsche Bank und die TARGO Bank Gebühren für die Überziehung des Dispobetrages verlangen. Sollten Sie diese in der Vergangenheit zahlen müssen, besteht nunmehr die Möglichkeit, die gezahlten Gebühren zurückzuverlangen. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen bzw. einer Vertretung zur Verfügung. 

 

 

 

Jobcenter: Aufrechnung von Darlehen

Das Jobcenter verpflichtet sich schriftlich gegenüber dem Sozialgericht Düsseldorf, zukünftig die bisherige Praxis, Darlehenserstattungs-ansprüche mit bis zu 30% des Leistungssatzes zu verrechnen, aufzugeben.

Ob das Jobcenter tatsächlich in allen Angelegenheiten dieser Verpflichtung nachkommt, ist fraglich. Gleichzeitige Aufrechnungen mehrerer Darlehensansprüche mit jeweils 10% oder Aufrechnungen eines Erstattungsanspruches mit mehr als 10% können - ggf. im Wege der einstweiligen Anordnung – angefochten werden.

 

 

Höhrer Zuschuss zu einem barrierefreien Bad

Seit Anfang 2015 wurde der Zuschuss der Pflegekassen zum Umbau des Badezimmers von € 2.500,00 auf maximal € 4.000,00 erhöht.

 

Voraussetzung ist die Einstufung in eine Pflegestufe.

 

Außerdem muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

 

 

 

Höhere Freibeträge bei Unterhaltsverpflichtung Düsseldorfer Tabelle vom 01.01.2015

Die Freibeträge für Unterhaltspflichtige haben sich ab dem 01.01.2015 gemäß der Düsseldorfer Tabelle erhöht. Soweit Ihr Unterhalt bisher unter Berücksichtigung der aktuellen Freibeträge berechnet wurde, könnte es erforderlich sein, den Unterhalt abändern zu lassen. Die Erhöhung des Freibetrages durch die Düsseldorfer Tabelle berechtigt den Unterhaltspflichtigen  nicht, die Unterhaltszahlungen eigenmächtig anzupassen!

 

Eine Reduzierung des Unterhalts im Nachhinein ist nicht möglich. Sie sollten Ihren Unterhaltstitel und Ihre eigene finanzielle Situation kurzfristig überprüfen.

 

Die Düsseldorfer Tabelle können Sie hier einsehen.

 

 

 

 

Bürger der Migliedsstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens haben den gleichen Anspruch auf ALG II wie deutsche Staatsangehörige

Wenn Sie in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und Ihr Anspruch auf ALG II abgewiesen wurde, da Ihnen vorgeworfen wird, zur Arbeitsaufnahme eingereist zu sein, kann dennoch ein Anspruch bestehen, sofern Sie aus einem EVA-Staat stammen.

 

Wir prüfen Ihren Anspruch gerne. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

 

 

Arbeitslosengeld II (Hartz 4)

Höhere Leistungen ab 2014

 

Die Hilfen zum Lebensunterhalt erhöhen sich ab 2014 wie folgt:


Alleinstehend/Alleinerziehend 391 Euro (9 Euro mehr)


Paare/Bedarfsgemeinschaften353 Euro (8 Euro mehr)


Erwachsene im Haushalt anderer 313 Euro (7 Euro mehr)


Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 296 Euro (7 Euro mehr)


Kinder von sechs bis unter 14 Jahren 261 Euro (6 Euro mehr)


Kinder von 0 bis 6 Jahre 229 Euro (5 Euro mehr)

 

 

 

Neues Umgangs- und Auskunftsrecht des biologischen, nicht rechtlichen Vaters

 

Am 13.07.2013 ist das „Gesetz zur Stärkung des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters“ in Kraft getreten.

Das Gesetz räumt dem biologischen Vater unter bestimmten Voraussetzungen das Recht ein, auch gegen den Willen der Mutter den Umgang mit seinem Kind zu pflegen und Auskunft zu erhalten.

Der Gesetzgeber weicht damit von der beabsichtigten Regelung insoweit ab, als der Anspruch nicht uneingeschränkt gewährt wird und wieder an Voraussetzungen, die unabhängig von dem biologischen Status, geknüpft.

Es ist zu erwarten, dass Kindesmütter, die den Umgang mit dem biologischen Vater nicht wünschen, sich insoweit auf das Kindeswohl und auf das zu bezweifelnde „ernsthafte Interesse“ des Kindesvaters an dem Kind berufen werden.

Es lohnt sich dennoch, entsprechende Verfahren einzuleiten, sofern auf Seiten des biologischen Vaters Interesse besteht und sofern die Kindesmutter nicht bereit ist, Umgang oder Auskunft zu gewähren.

 

 

Ansprüche für Fluggäste bei Verspätung verstärkt

 

 

Der EuGH hat die Rechte von Fluggästen in einer aktuellen Entscheidung nochmals bestätigt.

 

Des Weiteren gelten die Ansprüche bei Verspätung auch dann, wenn durch den ursprünglichen Flug ein Anschlussflug verpasst wurde oder sich dieser Flug verspätet.

 

Entscheidend ist die Verspätung am Endziel.

 

 

ALG II und Arbeitseinkommen werden bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens unter Umständen nicht zusammengerechnet

 

Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH werden Arbeitseinkommen und ALG II bei der Berechnung der pfändbaren Beträge dann nicht zusammengerechnet, wenn der Schuldner zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört und sein Einkommen auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verteilt wird.

 

BGH, Beschluss vom 25.10.2012, IX ZB 263/11



Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2013

 

Ab dem 01.01.2013 wird eine neue Düsseldorfer Tabelle gelten.
Für unterhaltspflichtige Erwerbstätige ist von Bedeutung, dass sich ihr Selbstbehalt gegenüber unterhaltsberechtigten Kindern bis zum 21. Lebensjahr auf € 1.000,00 erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete erhöht sich der Selbstbehalt auf € 800,00.

 

Darüber hinaus erfolgt auch eine Erhöhung hinsichtlich weiterer Selbstbehalte.

WICHTIG:


Die Kindesunterhaltsbeträge werden nicht erhöht.

 

Die Düsseldorfer Tabelle können Sie auch hier einsehen.



 

Urteil des Sozialgerichtes Düsseldorf 

 

Das sogenannte "Schlüssige Konzept der Stadt Solingen" wurde gekippt

 

Das Jobcenter hat bisher für die Berechnung der angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem SGB II (Hartz IV) eigene Werte, die u. a. die Bodenpreise, Baujahr, Ausstattung, Lage und Größe der Wohnungen berücksichtigten, bezeichnet als "Schlüssiges Konzept der Stadt Solingen" herangezogen.

 

Das Sozialgericht hat in einer Vielzahl von Entscheidungen klargestellt, dass dieses Konzept nicht nachvollziehbar ist und somit nicht als Grundlage der Berechnung dienen kann.

Die Entscheidungen des Sozialgerichts Düsseldorf wurden durch das Bundessozialgericht bestätigt. Das entsprechende Urteil liegt noch nicht in Schriftform vor. 

 

Das Jobcenter hat angekündigt, hier Änderungen vorzunehmen.

Der Stadtdienst Soziales hat ebenfalls andere Berechnungsformen angekündigt. 

 

Sollten Sie in der Vergangenheit oder derzeit eine Zuzahlung auf die Kaltmiete leisten müssen, bin ich gerne bereit, Ihren Bescheid auf die Richtigkeit zu überprüfen und die entsprechenden Anträge beim Jobcenter oder dem Stadtdienst Soziales zu stellen.

Sie sollten hier nicht länger abwarten, da Verjährungs- und Verfallfristen zu berücksichtigen sind.

 

Vereinbaren Sie einfach telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit meinem Büro. 

 

Ich freue mich, Ihnen helfen zu können.

 

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Angemessene Unterkunftskosten ab Juni 2012:

 

 

1 Person          50 m²           € 258,00

 

2 Person          65 m²           € 324,35

 

3 Person          80 m²           € 399,20

 

4 Person          95 m²           € 514,80

 

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Ansprüche auf offene Geldleistungen können gepfändet werden

 

Vorsicht!

 

Der BGH hat am 25.10.2012 entschieden, dass Ansprüche auf laufende Geldleistungen nach dem SGB II Arbeitseinkommen gleichgestellt sind und dass somit auch der Anspruch selbst gepfändet werden kann.

 

Die Möglichkeit zur Pfändung bezieht sich sowohl auf die anerkannten Kosten der Unterkunft einschließlich der Heizkosten als auch auf die Leistungen zur Deckung des Bedarfs.


Ob eine Pfändung tatsächlich möglich ist, richtet sich jedoch auch hier nach den gesetzlichen Vorschriften, also z. B. den Pfändungsfreigrenzen.
Es empfiehlt sich jedenfalls, darauf zu achten, dass Leistungsanträge regelmäßig gestellt werden, damit es nicht zu hohen Nachzahlungen kommt, die dann oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegen.

 


BGH Beschluss vom 08.10.2012 –X ZR 110/11-

 

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Reform des Sorgerechts

 

Das Bundeskabinett hat eine Reform des Sorgerechts nicht verheirateter Eltern beschlossen.

 

Durch diese Reform sollen "nicht eheliche" und "eheliche" Kinder gleich behandelt werden. Entscheidend bleibt weiterhin das Kindeswohl.

Die Rechte "nicht verheirateter" Väter werden hierdurch gestärkt. 

 

Wir werden Sie über die genaue Ausgestaltung der Reform auf dieser Seite auf dem laufenden halten.